<!--[-->Änderung der Ökostrom‑Einspeisetarifverordnung 2016 (Novellierung 2017)<!--]-->
Änderung der Ökostrom‑Einspeisetarifverordnung 2016 (Novellierung 2017)
Verordnung vom 16.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert den Ökostrom‑Einspeisetarif für 2017, präzisiert die Berufsbezeichnung von Ziviltechnikern und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Jänner 2017 fest.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/16/2016XXV
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert den Ökostrom‑Einspeisetarif für 2017, präzisiert die Berufsbezeichnung von Ziviltechnikern und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Jänner 2017 fest.

Schwerpunkte

  • Der Einspeisetarif für das Antragsjahr 2017 wird auf 7,91 Cent/kWh festgelegt; die bisherige Angabe von 8,24 Cent/kWh wird durch ein Semikolon getrennt.
  • Die Bezeichnung "Ziviltechniker" wird erweitert zu "nicht an der Ausführung der Anlage beteiligter Ziviltechniker oder Ingenieurbüros des einschlägigen Fachgebietes", um die Qualifikation der prüfenden Fachleute klarer zu regeln.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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