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Änderung der Fristregelung für die Schwarze‑berg‑Kaserne
Verordnung vom 09.02.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Schwarzenberg‑Kaserne als Betreuungsstelle wird geändert: In § 2 wird die Fristformulierung von „sechs Monate nach Inkrafttreten“ auf das feste Datum 31. August 2016 umgestellt.
Bundesministerium für Inneres2/9/2016XXV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Schwarzenberg‑Kaserne als Betreuungsstelle wird geändert: In § 2 wird die Fristformulierung von „sechs Monate nach Inkrafttreten“ auf das feste Datum 31. August 2016 umgestellt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird geändert, um ein festes Enddatum (31. August 2016) für die in § 2 genannte Frist festzulegen.
  • Die bisherige Formulierung „nach Ablauf von sechs Monaten nach ihrem Inkrafttreten“ wird durch die neue Formulierung ersetzt.
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