<!--[-->Verordnung über Quasi‑Internationale Organisationen 2017 (QuIOV 2017)<!--]-->
Verordnung über Quasi‑Internationale Organisationen 2017 (QuIOV 2017)
Verordnung vom 20.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche fünf nichtstaatlichen internationalen Organisationen im Jahr 2017 in Österreich als quasi‑internationale Organisationen gelten und damit bestimmte Privilegien erhalten; sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2017.
Bundesministerium für Finanzen12/20/2016XXV
Verwaltungsrecht
internationale Beziehungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche fünf nichtstaatlichen internationalen Organisationen im Jahr 2017 in Österreich als quasi‑internationale Organisationen gelten und damit bestimmte Privilegien erhalten; sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2017.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen.
  • Im Kalenderjahr 2017 gelten fünf Organisationen – das International Peace Institute, die International Union of Forest Research Organizations, die Renewable Energy and Energy Efficiency Partnership, Sustainable Energy for All und das Vienna Center for Disarmament and Non‑Proliferation – als quasi‑internationale Organisationen.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

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3 - Niederösterreich



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