Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche fünf nichtstaatlichen internationalen Organisationen im Jahr 2017 in Österreich als quasi‑internationale Organisationen gelten und damit bestimmte Privilegien erhalten; sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2017.Bundesministerium für Finanzen12/20/2016XXV
Verwaltungsrecht
internationale Beziehungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche fünf nichtstaatlichen internationalen Organisationen im Jahr 2017 in Österreich als quasi‑internationale Organisationen gelten und damit bestimmte Privilegien erhalten; sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2017.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen.
- Im Kalenderjahr 2017 gelten fünf Organisationen – das International Peace Institute, die International Union of Forest Research Organizations, die Renewable Energy and Energy Efficiency Partnership, Sustainable Energy for All und das Vienna Center for Disarmament and Non‑Proliferation – als quasi‑internationale Organisationen.
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