Schweinegesundheitsverordnung – Regelungen für Haltung, Biosicherheit und Überwachung
Verordnung vom 20.12.2016Zusammenfassung
Die SchwG‑VO legt verbindliche Anforderungen an Haltung, Biosicherheit, tierärztliche Betreuung und Kontrollen für alle Schweinehaltungsbetriebe fest und trat am 1. Jänner 2017 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/20/2016XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die SchwG‑VO legt verbindliche Anforderungen an Haltung, Biosicherheit, tierärztliche Betreuung und Kontrollen für alle Schweinehaltungsbetriebe fest und trat am 1. Jänner 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zur Zucht oder Mast halten.
- Für Ställe mit mehr als 30 Mast‑ oder Aufzuchtplätzen bzw. mehr als fünf Sauen‑/Eberplätzen gelten zusätzliche bauliche und hygienische Anforderungen (Anhang 2).
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