<!--[-->Schweinegesundheitsverordnung – Regelungen für Haltung, Biosicherheit und Überwachung<!--]-->
Schweinegesundheitsverordnung – Regelungen für Haltung, Biosicherheit und Überwachung
Verordnung vom 20.12.2016

Zusammenfassung

Die SchwG‑VO legt verbindliche Anforderungen an Haltung, Biosicherheit, tierärztliche Betreuung und Kontrollen für alle Schweinehaltungsbetriebe fest und trat am 1. Jänner 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/20/2016XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die SchwG‑VO legt verbindliche Anforderungen an Haltung, Biosicherheit, tierärztliche Betreuung und Kontrollen für alle Schweinehaltungsbetriebe fest und trat am 1. Jänner 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zur Zucht oder Mast halten.
  • Für Ställe mit mehr als 30 Mast‑ oder Aufzuchtplätzen bzw. mehr als fünf Sauen‑/Eberplätzen gelten zusätzliche bauliche und hygienische Anforderungen (Anhang 2).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS © Parlamentsdirektion

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ


9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.