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Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung (Verordnung 412/2016)
Verordnung vom 21.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 412/2016 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Sie fügt neue AMS‑Standorte in Bruck an der Leitha und Tulln hinzu, streicht Gerasdorf bei Wien aus einer Zuständigkeitsliste und fasst die Änderungen in einem neuen § 18 zusammen, der am 1. Jänner 2017 gilt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/21/2016XXV
Arbeitsmarkt
Arbeitsrecht
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung 412/2016 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Sie fügt neue AMS‑Standorte in Bruck an der Leitha und Tulln hinzu, streicht Gerasdorf bei Wien aus einer Zuständigkeitsliste und fasst die Änderungen in einem neuen § 18 zusammen, der am 1. Jänner 2017 gilt.

Schwerpunkte

  • Ein neuer AMS‑Standort wird für Bruck an der Leitha (Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, Gemeinde Bruckneudorf) eingerichtet.
  • Die Formulierung „und die Gemeinde Gerasdorf bei Wien“ wird aus dem entsprechenden Unterpunkt gestrichen.
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Stöger Alois, diplômé

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