Zusammenfassung
Die Verordnung 412/2016 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Sie fügt neue AMS‑Standorte in Bruck an der Leitha und Tulln hinzu, streicht Gerasdorf bei Wien aus einer Zuständigkeitsliste und fasst die Änderungen in einem neuen § 18 zusammen, der am 1. Jänner 2017 gilt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/21/2016XXV
Arbeitsmarkt
Arbeitsrecht
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung 412/2016 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Sie fügt neue AMS‑Standorte in Bruck an der Leitha und Tulln hinzu, streicht Gerasdorf bei Wien aus einer Zuständigkeitsliste und fasst die Änderungen in einem neuen § 18 zusammen, der am 1. Jänner 2017 gilt.Schwerpunkte
- Ein neuer AMS‑Standort wird für Bruck an der Leitha (Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, Gemeinde Bruckneudorf) eingerichtet.
- Die Formulierung „und die Gemeinde Gerasdorf bei Wien“ wird aus dem entsprechenden Unterpunkt gestrichen.
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