Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass multinationale Unternehmen ein umfassendes Master File und für jede inländische Einheit ein Local File erstellen müssen, um Verrechnungspreise transparent zu dokumentieren. Sie gilt für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016.Bundesministerium für Finanzen12/21/2016XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass multinationale Unternehmen ein umfassendes Master File und für jede inländische Einheit ein Local File erstellen müssen, um Verrechnungspreise transparent zu dokumentieren. Sie gilt für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt ein Master File ein, das fünf Teilbereiche abdeckt: Organisationsaufbau, Geschäftstätigkeit, Dokumentation immaterieller Werte, interne Finanztätigkeiten und Finanzlage/Steuerpositionen.
- Der Organisationsaufbau muss grafische Darstellungen der Rechts‑ und Eigentumsstruktur sowie der geografischen Verteilung der operativen Einheiten enthalten.
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