Zusammenfassung
Die Verordnung verlegt die Semesterferien im Schuljahr 2017/2018 in Vorarlberg auf den ersten Montag im Februar, basierend auf § 2 Abs. 2a des Schulzeitgesetzes.Bundesministerium für Bildung12/22/2016XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung verlegt die Semesterferien im Schuljahr 2017/2018 in Vorarlberg auf den ersten Montag im Februar, basierend auf § 2 Abs. 2a des Schulzeitgesetzes.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 2 Abs. 2a des Schulzeitgesetzes 1985.
- Von der bestehenden Regelung (§ 2 Abs. 2 Z 1 lit. b) wird abgewichen.
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