Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2017 legt fest, welche Berufe als Mangelberufe gelten und in denen ausländische Fachkräfte im Jahr 2017 beschäftigt werden dürfen. Sie tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft und endet am 31. Dezember 2017.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/22/2016XXV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2017 legt fest, welche Berufe als Mangelberufe gelten und in denen ausländische Fachkräfte im Jahr 2017 beschäftigt werden dürfen. Sie tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft und endet am 31. Dezember 2017.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 13 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes als gesetzliche Grundlage.
- Ausländische Fachkräfte dürfen in den festgelegten Mangelberufen gemäß § 12a AuslBG beschäftigt werden.
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