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Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung 2013 – Erweiterung der Schutzzonen
Verordnung vom 22.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung von 2013, indem sie neue Schutzzonen festlegt. Alle Bezirke von Burgenland, Kärnten und Wien sowie ausgewählte Bezirke in Niederösterreich und der Steiermark werden in das Schutzgebiet aufgenommen. Grundlage ist das Tierseuchengesetz.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/22/2016XXV
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung von 2013, indem sie neue Schutzzonen festlegt. Alle Bezirke von Burgenland, Kärnten und Wien sowie ausgewählte Bezirke in Niederösterreich und der Steiermark werden in das Schutzgebiet aufgenommen. Grundlage ist das Tierseuchengesetz.

Schwerpunkte

  • Die Schutzzonen werden auf das gesamte Burgenland und Kärnten ausgeweitet.
  • In Niederösterreich werden die Bezirke Neunkirchen, Wr. Neustadt‑Stadt, Wr. Neustadt‑Land, Baden, Mödling, Bruck an der Leitha, Wien‑Umgebung, Gänserndorf, Mistelbach, Korneuburg, Hollabrunn, Tulln, Lilienfeld, St. Pölten‑Stadt und St. Pölten‑Land als Teil des Schutzgebiets festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ


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