Zusammenfassung
Die 44. Verordnung der Bundesministerin für Inneres vom 12. Februar 2016 korrigiert das Datum in den Abschnitten 1 und 2 der bestehenden Grenzkontrollverordnung von „15. Februar 2016“ auf „16. März 2016“. Die Änderung basiert auf § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes.Bundesministerium für Inneres2/12/2016XXV
Grenze
Zusammenfassung
Die 44. Verordnung der Bundesministerin für Inneres vom 12. Februar 2016 korrigiert das Datum in den Abschnitten 1 und 2 der bestehenden Grenzkontrollverordnung von „15. Februar 2016“ auf „16. März 2016“. Die Änderung basiert auf § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes.Schwerpunkte
- In den Abschnitten 1 und 2 wird das bisher genannte Datum „15. Februar 2016“ durch das neue Datum „16. März 2016“ ersetzt.
- Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG).
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