Einführung elektronischer Zahlungs- und Datentransferregelungen in der FinanzOnline‑Verordnung
Verordnung vom 16.02.2016Zusammenfassung
Die 8. Änderung der FinanzOnline‑Verordnung führt neue Regeln für elektronische Zahlungen und Datenübertragungen bei Steuer‑ und Abgabenvorgängen ein, die ab dem 1. April 2016 gelten.Bundesministerium für Finanzen2/16/2016XXV
Finanzwesen
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Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die 8. Änderung der FinanzOnline‑Verordnung führt neue Regeln für elektronische Zahlungen und Datenübertragungen bei Steuer‑ und Abgabenvorgängen ein, die ab dem 1. April 2016 gelten.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass automatisierte Datenübertragungen für Anbringen, Erledigungen, Akteneinsicht und Entrichtung gelten, sofern keine eigenen Vorschriften bestehen.
- § 7 regelt die elektronische Entrichtung von Abgaben über das Bank‑Electronic‑Banking‑System, wenn dieses die Funktion „Finanzamtszahlung“ unterstützt, oder über das e‑payment‑Standard‑Verfahren.
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