Zusammenfassung
Die Verordnung vom 16. Februar 2016 ergänzt die Herkunftsstaaten‑Verordnung um fünf neue sichere Herkunftsländer und korrigiert den Namen „Kroatien“ zu „Mongolei“. Die Änderungen gelten ab dem Tag der Kundmachung.Bundesministerium für Inneres2/16/2016XXV
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 16. Februar 2016 ergänzt die Herkunftsstaaten‑Verordnung um fünf neue sichere Herkunftsländer und korrigiert den Namen „Kroatien“ zu „Mongolei“. Die Änderungen gelten ab dem Tag der Kundmachung.Schwerpunkte
- In Ziffer 3 von § 1 wird das Wort „Kroatien“ durch „Mongolei“ ersetzt.
- In Ziffer 7 von § 1 wird das Satzzeichen von einem Punkt zu einem Strichpunkt geändert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.