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Kontrolle der Vermarktung von Fischerei‑ und Aquakulturprodukten
Verordnung vom 17.02.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Kontrolle und Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen, legt Melde‑ und Dokumentationspflichten fest und definiert Sanktionen bei Verstößen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/17/2016XXV
Umwelt
Handel
Fischerei
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Kontrolle und Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen, legt Melde‑ und Dokumentationspflichten fest und definiert Sanktionen bei Verstößen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur, die unter die EU‑Vermarktungsnormen oder Mindestgrößen fallen.
  • Kontrollen dürfen bereits während der zollamtlichen Überwachung stattfinden, wenn die Produkte den EU‑Normen entsprechen.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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