Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Kontrolle und Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen, legt Melde‑ und Dokumentationspflichten fest und definiert Sanktionen bei Verstößen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/17/2016XXV
Umwelt
Handel
Fischerei
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Kontrolle und Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen, legt Melde‑ und Dokumentationspflichten fest und definiert Sanktionen bei Verstößen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur, die unter die EU‑Vermarktungsnormen oder Mindestgrößen fallen.
- Kontrollen dürfen bereits während der zollamtlichen Überwachung stattfinden, wenn die Produkte den EU‑Normen entsprechen.
Dokumente (PDFs)
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