Verordnung zur Stärkung der Antibiotika‑Meldepflicht und Anpassung von Apotheken‑ und Tierarzt‑Regelungen (2016)
Verordnung vom 08.01.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 2016 ändert drei Rechtsgrundlagen: Sie führt eine Voll‑Erhebung der Veterinär‑Antibiotika‑Mengen ein, erweitert meldepflichtige Apotheken und legt neue Dokumentations‑ und Datenschutzpflichten für Tierärzte fest. Alle Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2016.Bundesministerium für Gesundheit1/8/2016XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 2016 ändert drei Rechtsgrundlagen: Sie führt eine Voll‑Erhebung der Veterinär‑Antibiotika‑Mengen ein, erweitert meldepflichtige Apotheken und legt neue Dokumentations‑ und Datenschutzpflichten für Tierärzte fest. Alle Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2016.Schwerpunkte
- Alle in Österreich tätigen Hersteller, Zulassungsinhaber und Arzneimittel‑Großhändler müssen künftig die Mengen an vertriebenen Antibiotika vollständig erfassen (Voll‑Erhebung).
- Die meldepflichtigen Stellen werden auf öffentliche Apotheken, die Veterinär‑Apotheke der Tierärztlichen Universität Wien und die Apotheken des Bundesheeres ausgeweitet.
Dokumente (PDFs)
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