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Adressregisterverordnung 2016 – einheitliche Adressdaten für Österreich
Verordnung vom 19.02.2016

Zusammenfassung

Die Adressregisterverordnung 2016 legt fest, welche Daten in einem bundesweiten Register für alle Adressen erfasst werden müssen und regelt deren Struktur und Zuständigkeit.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft2/19/2016XXV
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Adressregisterverordnung 2016 legt fest, welche Daten in einem bundesweiten Register für alle Adressen erfasst werden müssen und regelt deren Struktur und Zuständigkeit.

Schwerpunkte

  • Definiert die grundlegenden Angaben, die jede geocodierte Adresse enthalten muss (z. B. Gemeinde, Ortschaft, Straßenname, Hausnummer).
  • Legt fest, welche Daten für Gebäude im Register zu erfassen sind (z. B. Gebäudekennziffer, Koordinaten, Nutzung).
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP


4E - Mühlviertel



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