Zusammenfassung
Die Adressregisterverordnung 2016 legt fest, welche Daten in einem bundesweiten Register für alle Adressen erfasst werden müssen und regelt deren Struktur und Zuständigkeit.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft2/19/2016XXV
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Adressregisterverordnung 2016 legt fest, welche Daten in einem bundesweiten Register für alle Adressen erfasst werden müssen und regelt deren Struktur und Zuständigkeit.Schwerpunkte
- Definiert die grundlegenden Angaben, die jede geocodierte Adresse enthalten muss (z. B. Gemeinde, Ortschaft, Straßenname, Hausnummer).
- Legt fest, welche Daten für Gebäude im Register zu erfassen sind (z. B. Gebäudekennziffer, Koordinaten, Nutzung).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.