Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 regelt befristete Sonderbeihilfen für Schweine‑ und Milcherzeuger, stellt dafür insgesamt rund 7 Millionen Euro bereit und legt Melde‑ sowie Antragsfristen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/26/2016XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 regelt befristete Sonderbeihilfen für Schweine‑ und Milcherzeuger, stellt dafür insgesamt rund 7 Millionen Euro bereit und legt Melde‑ sowie Antragsfristen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für befristete Sonderbeihilfen im Schweine‑ und Milchsektor.
- Für den Schweinefleischsektor stehen 3 000 000 EUR, für den Milchsektor 4 004 590 EUR zur Verfügung.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.