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Sonderbeihilfen für Schweine‑ und Milcherzeuger (2016)
Verordnung vom 26.02.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 regelt befristete Sonderbeihilfen für Schweine‑ und Milcherzeuger, stellt dafür insgesamt rund 7 Millionen Euro bereit und legt Melde‑ sowie Antragsfristen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/26/2016XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 regelt befristete Sonderbeihilfen für Schweine‑ und Milcherzeuger, stellt dafür insgesamt rund 7 Millionen Euro bereit und legt Melde‑ sowie Antragsfristen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für befristete Sonderbeihilfen im Schweine‑ und Milchsektor.
  • Für den Schweinefleischsektor stehen 3 000 000 EUR, für den Milchsektor 4 004 590 EUR zur Verfügung.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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