Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den zwischen dem SWÖ‑Verband und dem ÖGB abgeschlossenen Kollektivvertrag als Satzung, legt den Anwendungsbereich für soziale und Gesundheitsdienste in Österreich fest und definiert zahlreiche Ausnahmen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/4/2016XXV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den zwischen dem SWÖ‑Verband und dem ÖGB abgeschlossenen Kollektivvertrag als Satzung, legt den Anwendungsbereich für soziale und Gesundheitsdienste in Österreich fest und definiert zahlreiche Ausnahmen.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt darf auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft einen Kollektivvertrag auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereichs rechtsverbindlich erklären.
- Die Satzung gilt für alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste in Österreich (außer Vorarlberg) und umfasst Arbeitgeber sowie deren Arbeitnehmer*innen, sofern kein anderer Kollektivvertrag besteht.
Dokumente (PDFs)
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