Änderung der AVOG‑Verordnung: Erweiterung der Aufgaben der Abgabenbehörde um Sozialbetrugsbekämpfung
Verordnung vom 11.01.2016Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ergänzt § 10b Abs. 2 Z 4 der AVOG‑Durchführungsverordnung und führt Aufgaben der Abgabenbehörde aus dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz auf.Bundesministerium für Finanzen1/11/2016XXV
Finanzwesen
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ergänzt § 10b Abs. 2 Z 4 der AVOG‑Durchführungsverordnung und führt Aufgaben der Abgabenbehörde aus dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz auf.Schwerpunkte
- Der Absatz § 10b Abs. 2 Z 4 wird neu gefasst.
- Damit wird festgelegt, dass die Abgabenbehörde Aufgaben aus dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz übernehmen soll.
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