Fahrverbotskalender 2016 – temporäre LKW‑Verbote auf A12, A13, A4 und ausgewählten Bundesstraßen
Verordnung vom 23.03.2016Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2016 zeitlich befristete Fahrverbote für schwere Lastkraftfahrzeuge auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest, insbesondere wenn das Ziel Italien oder Deutschland ist. Ausnahmen gelten für lebenswichtige Lieferungen, Notfälle und bestimmte kombinierte Schiene‑Straße‑Verkehre.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/23/2016XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2016 zeitlich befristete Fahrverbote für schwere Lastkraftfahrzeuge auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest, insbesondere wenn das Ziel Italien oder Deutschland ist. Ausnahmen gelten für lebenswichtige Lieferungen, Notfälle und bestimmte kombinierte Schiene‑Straße‑Verkehre.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t gilt auf der Inntalautobahn A12 und Brennerautobahn A13 an den Daten 25. März (16‑22 Uhr), 26. März (11‑15 Uhr), 25. April (11‑22 Uhr), 2. Juni (10‑22 Uhr) und 29. Oktober (11‑15 Uhr), wenn das Ziel Italien ist.
- An allen Samstagen vom 2. Juli bis 30. Juli sowie am 6., 20. und 27. August (je 10‑15 Uhr) und am 5. August (16‑22 Uhr) gilt ein Fahrverbot für Ziele in Italien, wenn das Befahren auf A12 oder A13 erfolgt; zusätzlich gelten am 25. März und 3. Oktober von 0‑22 Uhr Fahrverbote für Ziele in Deutschland.
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