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Zusammenlegung von Bezirksgerichten und Neugliederung der Sprengel in Salzburg
Verordnung vom 13.01.2016

Zusammenfassung

Die Bezirksgerichte‑Verordnung Salzburg 2016 legt fest, dass die Bezirksgerichte Neumarkt bei Salzburg, Oberndorf und Thalgau zu einem neuen Gericht in Seekirchen zusammengelegt werden. Außerdem definiert sie die Zuständigkeitsbereiche (Sprengel) der übrigen Bezirksgerichte im Land. Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2019.
Bundesministerium für Justiz1/13/2016XXV
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Bezirksgerichte‑Verordnung Salzburg 2016 legt fest, dass die Bezirksgerichte Neumarkt bei Salzburg, Oberndorf und Thalgau zu einem neuen Gericht in Seekirchen zusammengelegt werden. Außerdem definiert sie die Zuständigkeitsbereiche (Sprengel) der übrigen Bezirksgerichte im Land. Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2019.

Schwerpunkte

  • Die Bezirksgerichte Neumarkt bei Salzburg, Oberndorf und Thalgau werden zu einem neuen Bezirksgericht in Seekirchen am Wallersee zusammengelegt.
  • Für die verbleibenden Bezirksgerichte (Seekirchen, Hallein, Salzburg, Sankt Johann im Pongau, Tamsweg, Zell am See) werden neue Sprengel definiert, die jeweils eine Liste von Gemeinden umfassen.
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