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Erklärung des Kollektivvertrages für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs zur Satzung
Verordnung vom 14.04.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg als verbindliche Satzung, die ab dem 1. Februar 2016 gilt und bestimmte Ausnahmen sowie Anpassungen von Datumsangaben enthält.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/14/2016XXV
Gesundheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg als verbindliche Satzung, die ab dem 1. Februar 2016 gilt und bestimmte Ausnahmen sowie Anpassungen von Datumsangaben enthält.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für private Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg als rechtsverbindliche Satzung.
  • Bestimmte Paragraphen des Kollektivvertrags (§ 1, § 2, § 18, § 19) werden von der Satzung ausgenommen.
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