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Standes‑ und Ausübungsregeln für Kreditvermittlung
Verordnung vom 21.04.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Regeln für die Ausübung der Kreditvermittlung fest, um Transparenz, Verbraucherschutz und faire Geschäftsbedingungen zu gewährleisten.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/21/2016XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Regeln für die Ausübung der Kreditvermittlung fest, um Transparenz, Verbraucherschutz und faire Geschäftsbedingungen zu gewährleisten.

Schwerpunkte

  • Kreditvermittler müssen ihre Tätigkeit sorgfältig und gewissenhaft ausüben und jedes standeswidrige Verhalten unterlassen.
  • Bei der Kreditvermittlung sind Ehrlichkeit, Transparenz und das Wohl des Verbrauchers zu beachten; alle relevanten Informationen über die finanzielle Situation des Kunden müssen eingeholt werden.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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