Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006: Sie führt neue Lizenzklassen ein, legt deren Gültigkeitsdauer fest, definiert medizinische Nachweise und ermöglicht die Anerkennung ausländischer Lizenzen. Übergangsfristen gelten bis Ende 2016.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/26/2016XXV
Sicherheit
Luftverkehr
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006: Sie führt neue Lizenzklassen ein, legt deren Gültigkeitsdauer fest, definiert medizinische Nachweise und ermöglicht die Anerkennung ausländischer Lizenzen. Übergangsfristen gelten bis Ende 2016.Schwerpunkte
- Einführung neuer Zivilluftfahrt‑Scheine (z. B. Ultraleicht‑, Freiballon‑ und technische Besatzungsscheine) mit klar definierten Klassen a‑g.
- Festlegung der Anforderungen an flugmedizinische Tauglichkeitszeugnisse und die notwendigen Flugstunden für jede Lizenzklasse.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.