<!--[-->Änderung der Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006 (ZLPV 2006)<!--]-->
Änderung der Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006 (ZLPV 2006)
Verordnung vom 26.04.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006: Sie führt neue Lizenzklassen ein, legt deren Gültigkeitsdauer fest, definiert medizinische Nachweise und ermöglicht die Anerkennung ausländischer Lizenzen. Übergangsfristen gelten bis Ende 2016.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/26/2016XXV
Sicherheit
Luftverkehr
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006: Sie führt neue Lizenzklassen ein, legt deren Gültigkeitsdauer fest, definiert medizinische Nachweise und ermöglicht die Anerkennung ausländischer Lizenzen. Übergangsfristen gelten bis Ende 2016.

Schwerpunkte

  • Einführung neuer Zivilluftfahrt‑Scheine (z. B. Ultraleicht‑, Freiballon‑ und technische Besatzungsscheine) mit klar definierten Klassen a‑g.
  • Festlegung der Anforderungen an flugmedizinische Tauglichkeitszeugnisse und die notwendigen Flugstunden für jede Lizenzklasse.
Dokumente (PDFs)
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Klug Gerald, Mag.

SPÖ


6A - Graz und Umgebung



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