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Ergänzung von Pflegepraktikums‑Studierenden in der GuK‑BAV
Verordnung vom 26.04.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die GuK‑BAV um eine neue Ziffer, die Studierende mit Pflegepraktikum einschließt, und passt weitere Formulierungen an, um diese Gruppe zu berücksichtigen.
Bundesministerium für Gesundheit4/26/2016XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die GuK‑BAV um eine neue Ziffer, die Studierende mit Pflegepraktikum einschließt, und passt weitere Formulierungen an, um diese Gruppe zu berücksichtigen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Ziffer‑6‑Eintrag wird nach Ziffer 5 in § 1 Abs. 1 eingefügt und definiert Studierende, deren Ausbildung ein Pflegepraktikum vorsieht.
  • Der Text in § 1 Abs. 2 Ziffer 1 wird von „Z 1 bis 5“ zu „Z 1 bis 6“ geändert, sodass die neue Ziffer 6 mit einbezogen wird.
Dokumente (PDFs)
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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