Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die GuK‑BAV um eine neue Ziffer, die Studierende mit Pflegepraktikum einschließt, und passt weitere Formulierungen an, um diese Gruppe zu berücksichtigen.Bundesministerium für Gesundheit4/26/2016XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die GuK‑BAV um eine neue Ziffer, die Studierende mit Pflegepraktikum einschließt, und passt weitere Formulierungen an, um diese Gruppe zu berücksichtigen.Schwerpunkte
- Ein neuer Ziffer‑6‑Eintrag wird nach Ziffer 5 in § 1 Abs. 1 eingefügt und definiert Studierende, deren Ausbildung ein Pflegepraktikum vorsieht.
- Der Text in § 1 Abs. 2 Ziffer 1 wird von „Z 1 bis 5“ zu „Z 1 bis 6“ geändert, sodass die neue Ziffer 6 mit einbezogen wird.
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