Zusammenfassung
Die Kundmachung vom 5. Juli 2017 erweitert den Geltungsbereich des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs auf Palästina, basierend auf dessen Beitrittsurkunde von 2015.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres7/5/2017XXV
internationale Beziehungen
Zusammenfassung
Die Kundmachung vom 5. Juli 2017 erweitert den Geltungsbereich des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs auf Palästina, basierend auf dessen Beitrittsurkunde von 2015.Schwerpunkte
- Die Kundmachung erweitert den Geltungsbereich des Römischen Statuts auf Palästina, weil dessen Beitrittsurkunde am 2. Jänner 2015 hinterlegt wurde.
- Der Inkrafttretungszeitpunkt der Kundmachung ist das Veröffentlichungsdatum, also der 5. Juli 2017.
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