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6. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 – Ganzösterreichliches Risikogebiet
Verordnung vom 09.01.2017

Zusammenfassung

Die 6. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 definiert das gesamte Bundesgebiet als Risiko‑Gebiet und ersetzt die bisherige Anlage 1. Sie tritt am 10. Jänner 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/9/2017XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 6. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 definiert das gesamte Bundesgebiet als Risiko‑Gebiet und ersetzt die bisherige Anlage 1. Sie tritt am 10. Jänner 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die bisherige Anlage 1 der Geflügelpest‑Verordnung wird durch eine neue Anlage ersetzt, die das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest‑Risiko festlegt.
  • Die Verordnung tritt am 10. Jänner 2017 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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