Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindeststandards für Sammlung, Lagerung, Transport und Behandlung von Abfällen fest, insbesondere für Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte, Batterien, Kühlgeräte und chemische Stoffe. Sie führt Prüf‑ und Dokumentationspflichten ein und setzt die EU‑WEEE‑Richtlinie in nationales Recht um.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/7/2017XXV
Abfall
Abfallwirtschaft
Elektrizitätsindustrie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindeststandards für Sammlung, Lagerung, Transport und Behandlung von Abfällen fest, insbesondere für Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte, Batterien, Kühlgeräte und chemische Stoffe. Sie führt Prüf‑ und Dokumentationspflichten ein und setzt die EU‑WEEE‑Richtlinie in nationales Recht um.Schwerpunkte
- Der Gesetzgeber legt fest, dass Abfallbesitzer die Mindeststandards bei Sammlung, Lagerung und Transport von gefährlichen und nicht‑gefährlichen Abfällen einhalten müssen.
- Spezielle Vorgaben betreffen Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte, Batterien, Kühlgeräte, Lampen und weitere Stoffe; dabei sind Trennung, Schutzmaßnahmen und Emissionsgrenzen zu beachten.
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