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Anrechnung von Berufspraxiszeiten für Lehrpersonen
Verordnung vom 10.04.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen Berufspraxiszeiten von Vertragsbediensteten im pädagogischen Dienst auf das Besoldungsdienstalter angerechnet werden können.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/10/2017XXV
Bildung
Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen Berufspraxiszeiten von Vertragsbediensteten im pädagogischen Dienst auf das Besoldungsdienstalter angerechnet werden können.

Schwerpunkte

  • Einschlägige Berufspraxiszeiten können als Vordienstzeit auf das Besoldungsdienstalter angerechnet werden, wenn die Tätigkeit fachlich relevant ist und nicht älter als 20 Jahre.
  • Durch gesetzliche Vorgaben festgelegte Berufspraxiszeiten (nach § 38 Abs. 6 VBG) werden ebenfalls als Vordienstzeit anerkannt.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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