<!--[-->Pauschalvergütung für Rechtsanwälte in besonders langen Verfahren (Jahre 2012‑2013)<!--]-->
Pauschalvergütung für Rechtsanwälte in besonders langen Verfahren (Jahre 2012‑2013)
Verordnung vom 10.04.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund für 2012 € 3,387 Mio. und für 2013 € 1,147 Mio. als Pauschalvergütung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
Bundesministerium für Justiz4/10/2017XXV
Finanzen
Rechtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund für 2012 € 3,387 Mio. und für 2013 € 1,147 Mio. als Pauschalvergütung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.

Schwerpunkte

  • Der Bund zahlt nach § 47 Abs. 5 RAO eine gesonderte Pauschalvergütung für besonders lang dauernde Verfahren.
  • Die Vergütung gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
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