<!--[-->Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung 2013 (Erweiterte Schutzzonen & Impfregelung)<!--]-->
Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung 2013 (Erweiterte Schutzzonen & Impfregelung)
Verordnung vom 11.04.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Schutzzonen gegen die Blauzungenkrankheit und legt fest, dass ein Impfzwang für weitere BTV‑Serotypen nur bei Verwendung eines polyvalenten Impfstoffes gilt.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/11/2017XXV
Gesundheit
Tierseuchen

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Schutzzonen gegen die Blauzungenkrankheit und legt fest, dass ein Impfzwang für weitere BTV‑Serotypen nur bei Verwendung eines polyvalenten Impfstoffes gilt.

Schwerpunkte

  • Die Rechtsgrundlage für die Änderungen liegt im Tierseuchengesetz (§ 1 Abs. 6, § 2c, § 23 Abs. 2).
  • Erweiterte Schutzzonen: Im Burgenland werden die Bezirke Güssing, Jennersdorf, Eisenstadt‑Stadt, Rust‑Stadt, Eisenstadt‑Umgebung, Mattersburg und Neusiedl am See als Schutzgebiet festgelegt; ganz Kärnten wird in die Schutzzone aufgenommen; in der Steiermark gelten der Bezirk Südoststeiermark sowie zahlreiche Gemeinden im Bezirk Hartberg‑Fürstenfeld und im Bezirk Weiz.
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Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc

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