Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Zahntechniker‑Lehrlingen fest, definiert Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/10/2017XXV
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Zahntechniker‑Lehrlingen fest, definiert Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Festlegung der monatlichen Lehrlingsentschädigung: 538,50 € (1. Jahr), 675,50 € (2. Jahr), 909,50 € (3. Jahr) und 1 071,50 € (4. Jahr).
- Einmal jährlich erhält jeder Lehrling einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsentschädigung, spätestens am 31. Mai auszuzahlen.
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