<!--[-->Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker/innen (2017)<!--]-->
Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker/innen (2017)
Verordnung vom 10.01.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Zahntechniker‑Lehrlingen fest, definiert Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/10/2017XXV
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Zahntechniker‑Lehrlingen fest, definiert Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Festlegung der monatlichen Lehrlingsentschädigung: 538,50 € (1. Jahr), 675,50 € (2. Jahr), 909,50 € (3. Jahr) und 1 071,50 € (4. Jahr).
  • Einmal jährlich erhält jeder Lehrling einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsentschädigung, spätestens am 31. Mai auszuzahlen.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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