<!--[-->Novellierung der Verordnung über Aufnahms‑ und Eignungsprüfungen (2017)<!--]-->
Novellierung der Verordnung über Aufnahms‑ und Eignungsprüfungen (2017)
Verordnung vom 20.04.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung über Aufnahms‑ und Eignungsprüfungen wird umfassend novelliert: veraltete Formulierungen werden gestrichen, Eignungskriterien präzisiert und neue Regelungen für schriftliche Prüfungen sowie den Umgang mit verhinderten Prüflingen eingeführt.
Bundesministerium für Bildung4/20/2017XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung über Aufnahms‑ und Eignungsprüfungen wird umfassend novelliert: veraltete Formulierungen werden gestrichen, Eignungskriterien präzisiert und neue Regelungen für schriftliche Prüfungen sowie den Umgang mit verhinderten Prüflingen eingeführt.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung „höheren Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung“ wird aus § 1 gestrichen.
  • Die Kriterien für geistige, körperliche und künstlerische Eignung werden detailliert aufgelistet.
Dokumente (PDFs)
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Hammerschmid Sonja, Mag. Dr.

SPÖ


3 - Niederösterreich



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