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Ergänzung des Zahlungsnachweises für Gebühren bei Verwaltungsgerichten
Verordnung vom 02.05.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ergänzt die BuLVwG‑Eingabengebührverordnung und erlaubt Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die Zahlung der Eingabegebühr durch einen schriftlichen, unwiderruflichen Überweisungsauftrag nachzuweisen.
Bundesministerium für Finanzen5/2/2017XXV
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ergänzt die BuLVwG‑Eingabengebührverordnung und erlaubt Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die Zahlung der Eingabegebühr durch einen schriftlichen, unwiderruflichen Überweisungsauftrag nachzuweisen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert den Nachweis der Gebührentragung für Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
  • Der Nachweis kann durch einen schriftlichen Überweisungsauftrag erfolgen, der mit Datum und Unterschrift versehen und unwiderruflich erteilt sein muss.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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