Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ergänzt die BuLVwG‑Eingabengebührverordnung und erlaubt Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die Zahlung der Eingabegebühr durch einen schriftlichen, unwiderruflichen Überweisungsauftrag nachzuweisen.Bundesministerium für Finanzen5/2/2017XXV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ergänzt die BuLVwG‑Eingabengebührverordnung und erlaubt Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die Zahlung der Eingabegebühr durch einen schriftlichen, unwiderruflichen Überweisungsauftrag nachzuweisen.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert den Nachweis der Gebührentragung für Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
- Der Nachweis kann durch einen schriftlichen Überweisungsauftrag erfolgen, der mit Datum und Unterschrift versehen und unwiderruflich erteilt sein muss.
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