Zusammenfassung
Die Verordnung 119/2017 erhöht verschiedene Kontrollgebühren im Lebensmittel‑ und Verbraucherschutz. Die Änderungen treten am 1. Juli 2017 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/3/2017XXV
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 119/2017 erhöht verschiedene Kontrollgebühren im Lebensmittel‑ und Verbraucherschutz. Die Änderungen treten am 1. Juli 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Betrag für die Gebühr‑Position a in § 3 Abs. 1 Z 1 wird von 0,45 € auf 0,69 € erhöht.
- Der Betrag für die Gebühr‑Position b in § 3 Abs. 1 Z 1 wird von 0,10 € auf 0,18 € erhöht.
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