Änderung der Sonderausgaben‑Datenübermittlungsverordnung (Sonderausgaben‑DÜV)
Verordnung vom 10.05.2017Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Sonderausgaben‑Datenübermittlungsverordnung: Absatz 2 von § 5 entfällt, der alte Absatz 3 wird zu „(2)“, und § 10 wird inhaltlich angepasst.Bundesministerium für Finanzen5/10/2017XXV
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Sonderausgaben‑Datenübermittlungsverordnung: Absatz 2 von § 5 entfällt, der alte Absatz 3 wird zu „(2)“, und § 10 wird inhaltlich angepasst.Schwerpunkte
- In § 5 wird Absatz 2 gestrichen und der bisherige Absatz 3 erhält die neue Bezeichnung „(2)“, um die Gliederung zu vereinfachen.
- In § 10 Abs. 1 Z 1 wird die lit. d um den Text „d) Litera d das Institut für Österreichische Geschichtsforschung“ ergänzt.
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