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Änderung der Sonderausgaben‑Datenübermittlungsverordnung (Sonderausgaben‑DÜV)
Verordnung vom 10.05.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die SonderausgabenDatenübermittlungsverordnung: Absatz 2 von § 5 entfällt, der alte Absatz 3 wird zu „(2)“, und § 10 wird inhaltlich angepasst.
Bundesministerium für Finanzen5/10/2017XXV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die SonderausgabenDatenübermittlungsverordnung: Absatz 2 von § 5 entfällt, der alte Absatz 3 wird zu „(2)“, und § 10 wird inhaltlich angepasst.

Schwerpunkte

  • In § 5 wird Absatz 2 gestrichen und der bisherige Absatz 3 erhält die neue Bezeichnung „(2)“, um die Gliederung zu vereinfachen.
  • In § 10 Abs. 1 Z 1 wird die lit. d um den Text „d) Litera d das Institut für Österreichische Geschichtsforschung“ ergänzt.
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Schelling Johann Georg, Dr.

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3 - Niederösterreich



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