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Leistungs‑ und Förderungsstipendien‑Verordnung 2017
Verordnung vom 10.05.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Budget von 9 550 921,21 Euro für Leistungs‑ und Förderungsstipendien im Jahr 2017 fest und verteilt die Mittel auf Universitäten, private Universitäten und Fachhochschulen. Gleichzeitig wird die Vorgängerverordnung von 2016 aufgehoben.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/10/2017XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Budget von 9 550 921,21 Euro für Leistungs‑ und Förderungsstipendien im Jahr 2017 fest und verteilt die Mittel auf Universitäten, private Universitäten und Fachhochschulen. Gleichzeitig wird die Vorgängerverordnung von 2016 aufgehoben.

Schwerpunkte

  • Für das Kalenderjahr 2017 stehen insgesamt 9 550 921,21 Euro für Leistungs‑ und Förderungsstipendien bereit; die Mittel werden nach der Zahl der im Vorjahr abgeschlossenen Studiengänge auf die einzelnen Hochschulen verteilt.
  • Die Aufteilung umfasst Universitäten, private Universitäten und Fachhochschulen; jede Einrichtung erhält einen festgelegten Betrag, zum Beispiel die Universität Wien 1 797 000 Euro.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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