Änderung der Lehrberufsliste 2017 – neue und aufgehobene Ausbildungsberufe
Verordnung vom 16.05.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 128/2017 ändert die Lehrberufsliste: Sie hebt einige alte Ausbildungsberufe auf, führt neue Berufe ein und erlaubt die volle Anrechnung bereits geleisteter Ausbildungszeit zwischen verwandten Berufen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juni 2017.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/16/2017XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 128/2017 ändert die Lehrberufsliste: Sie hebt einige alte Ausbildungsberufe auf, führt neue Berufe ein und erlaubt die volle Anrechnung bereits geleisteter Ausbildungszeit zwischen verwandten Berufen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juni 2017.Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft neue Ausbildungsberufe (z. B. Buchbinder/in, Fertigteilhausbau, Pflasterer/in, Reifen‑ und Vulkanisationstechnik, Sonnenschutztechnik, Wärme‑, Kälte‑, Schall‑ und Brandschutztechnik) und legt deren Lehrzeit auf drei bzw. 3,5 Jahre fest.
- Die bestehenden Ausbildungsberufe Buchbinder und Kartonagewarenerzeuger werden zum 31. Mai 2017 aufgehoben, ohne dass bereits begonnene Lehrverhältnisse betroffen sind.
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