Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 verschärft die chemischen Grenzwerte für Spielzeug, gewährt Übergangsfristen und fügt neue Stoffe mit konkreten Höchstgehalten hinzu, um die EU‑Spielzeugrichtlinie vollständig umzusetzen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/11/2017XXV
Umwelt
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 verschärft die chemischen Grenzwerte für Spielzeug, gewährt Übergangsfristen und fügt neue Stoffe mit konkreten Höchstgehalten hinzu, um die EU‑Spielzeugrichtlinie vollständig umzusetzen.Schwerpunkte
- Für Spielzeug, das die Stoffe Formamid und 1,2‑Benzisothiazol‑3(2H)‑on enthält, gilt eine Übergangsfrist bis zum 24. Mai 2017; für weitere genannte Stoffe bis zum 24. November 2017 dürfen sie noch in Verkehr gebracht werden.
- Die Verordnung setzt die EU‑Spielzeugrichtlinie 2009/48/EU sowie deren Änderungsrichtlinie 2015/2117 vollständig in österreichisches Recht um.
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