<!--[-->Änderung der Spielzeugverordnung 2011 – strengere Chemikaliengrenzwerte<!--]-->
Änderung der Spielzeugverordnung 2011 – strengere Chemikaliengrenzwerte
Verordnung vom 11.01.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 verschärft die chemischen Grenzwerte für Spielzeug, gewährt Übergangsfristen und fügt neue Stoffe mit konkreten Höchstgehalten hinzu, um die EU‑Spielzeugrichtlinie vollständig umzusetzen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/11/2017XXV
Umwelt
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 verschärft die chemischen Grenzwerte für Spielzeug, gewährt Übergangsfristen und fügt neue Stoffe mit konkreten Höchstgehalten hinzu, um die EU‑Spielzeugrichtlinie vollständig umzusetzen.

Schwerpunkte

  • Für Spielzeug, das die Stoffe Formamid und 1,2‑Benzisothiazol‑3(2H)‑on enthält, gilt eine Übergangsfrist bis zum 24. Mai 2017; für weitere genannte Stoffe bis zum 24. November 2017 dürfen sie noch in Verkehr gebracht werden.
  • Die Verordnung setzt die EU‑Spielzeugrichtlinie 2009/48/EU sowie deren Änderungsrichtlinie 2015/2117 vollständig in österreichisches Recht um.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS © Parlamentsdirektion

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ


9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.