Einführung des Schwerpunkts „Digitaler Verkauf“ in der Einzelhandelsausbildung
Verordnung vom 16.05.2017Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ergänzt die Einzelhandel‑Ausbildungsordnung um den neuen Schwerpunkt „Digitaler Verkauf“ und legt Inhalte, Prüfungsregelungen sowie eine befristete Pilotphase fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/16/2017XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ergänzt die Einzelhandel‑Ausbildungsordnung um den neuen Schwerpunkt „Digitaler Verkauf“ und legt Inhalte, Prüfungsregelungen sowie eine befristete Pilotphase fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Schwerpunkt „Digitaler Verkauf“ wird in die Einzelhandel‑Ausbildungsordnung aufgenommen.
- Absatz 2a ermöglicht die ergänzende Wahl des Schwerpunkts „Digitaler Verkauf“, Absatz 2b legt die befristete Pilotphase bis zum 30. Juni 2022 fest.
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