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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Fertigteilhausbau (2017)
Verordnung vom 16.05.2017

Zusammenfassung

Die 2017 erlassene Verordnung regelt den dreijährigen Lehrberuf Fertigteilhausbau, definiert Lerninhalte, Prüfungen und Vorgaben zum Kinder‑ und Jugendschutz.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/16/2017XXV
Bauwesen
Arbeitsrecht
Berufsbildung

Zusammenfassung

Die 2017 erlassene Verordnung regelt den dreijährigen Lehrberuf Fertigteilhausbau, definiert Lerninhalte, Prüfungen und Vorgaben zum Kinder‑ und Jugendschutz.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Fertigteilhausbau wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet und in der jeweiligen Geschlechterform (Fertigteilhausbauer/Fertigteilhausbauerin) bezeichnet.
  • Auszubildende sollen befähigt werden, Werkstoffe zu lagern, zu pflegen, zu bearbeiten, Bauelemente zu fertigen, einzubauen und die Arbeiten zu kontrollieren.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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