Zusammenfassung
Die 2017 erlassene Verordnung regelt den dreijährigen Lehrberuf Fertigteilhausbau, definiert Lerninhalte, Prüfungen und Vorgaben zum Kinder‑ und Jugendschutz.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/16/2017XXV
Bauwesen
Arbeitsrecht
Berufsbildung
Zusammenfassung
Die 2017 erlassene Verordnung regelt den dreijährigen Lehrberuf Fertigteilhausbau, definiert Lerninhalte, Prüfungen und Vorgaben zum Kinder‑ und Jugendschutz.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Fertigteilhausbau wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet und in der jeweiligen Geschlechterform (Fertigteilhausbauer/Fertigteilhausbauerin) bezeichnet.
- Auszubildende sollen befähigt werden, Werkstoffe zu lagern, zu pflegen, zu bearbeiten, Bauelemente zu fertigen, einzubauen und die Arbeiten zu kontrollieren.
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