Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ergänzt die Holztechnik‑Ausbildungsordnung um neue Kombinationsmöglichkeiten von Haupt‑ und Spezialmodulen und legt das Inkrafttreten auf den 1. Juni 2017 fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/16/2017XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ergänzt die Holztechnik‑Ausbildungsordnung um neue Kombinationsmöglichkeiten von Haupt‑ und Spezialmodulen und legt das Inkrafttreten auf den 1. Juni 2017 fest.Schwerpunkte
- Einführung flexibler Kombinationen von Haupt‑ und Spezialmodulen, die in § 1 Abs. 4 festgelegt werden.
- Das Inkrafttreten der neuen Regelungen ist auf den 1. Juni 2017 datiert.
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