<!--[-->Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Reifen‑ und Vulkanisationstechnik (2017)<!--]-->
Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Reifen‑ und Vulkanisationstechnik (2017)
Verordnung vom 16.05.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 134/2017 legt die neue dreieinhalb‑jährige Ausbildung zum Lehrberuf Reifen‑ und Vulkanisationstechnik fest, definiert das Berufsprofil, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsmodalitäten und trat am 1. Juni 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/16/2017XXV
Umwelt
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 134/2017 legt die neue dreieinhalb‑jährige Ausbildung zum Lehrberuf Reifen‑ und Vulkanisationstechnik fest, definiert das Berufsprofil, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsmodalitäten und trat am 1. Juni 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf "Reifen‑ und Vulkanisationstechnik" wird eingeführt, dessen Ausbildungsdauer drei Jahre und ein halbes Jahr beträgt.
  • Das Berufsprofil listet neun zentrale Tätigkeiten, darunter Reifen lagern und pflegen, Fahrzeuge ausrüsten, RDKS installieren, Diagnose von Schäden durchführen und Kunden beraten.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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