Zusammenfassung
Die 135. Verordnung regelt die dreieinhalbjährige Berufsausbildung im Lehrberuf Sonnenschutztechnik, definiert das Berufsprofil, den Ausbildungsplan und die Prüfungsmodalitäten und trat am 1. Juni 2017 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/16/2017XXV
Umwelt
Bildung
Zusammenfassung
Die 135. Verordnung regelt die dreieinhalbjährige Berufsausbildung im Lehrberuf Sonnenschutztechnik, definiert das Berufsprofil, den Ausbildungsplan und die Prüfungsmodalitäten und trat am 1. Juni 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft den Lehrberuf Sonnenschutztechnik mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren und führt geschlechtsspezifische Bezeichnungen (Sonnenschutztechniker /‑in) ein.
- Das Berufsprofil umfasst die Auswahl, Planung, Berechnung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Kundenberatung von Sonnenschutz‑ und Insektenschutzanlagen sowie das Einhalten von Sicherheits‑ und Umweltstandards.
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