<!--[-->Ausbildungsordnung Wärme‑, Kälte‑, Schall‑ und Brandschutztechnik (2017)<!--]-->
Ausbildungsordnung Wärme‑, Kälte‑, Schall‑ und Brandschutztechnik (2017)
Verordnung vom 16.05.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Wärme‑, Kälte‑, Schall‑ und Brandschutztechnik fest, definiert die zu erlernenden Kernkompetenzen und regelt die Struktur der Abschlussprüfung. Sie tritt am 1. Juni 2017 in Kraft und ersetzt die bisherige Ausbildungsordnung für Isoliermonteure.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/16/2017XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Wärme‑, Kälte‑, Schall‑ und Brandschutztechnik fest, definiert die zu erlernenden Kernkompetenzen und regelt die Struktur der Abschlussprüfung. Sie tritt am 1. Juni 2017 in Kraft und ersetzt die bisherige Ausbildungsordnung für Isoliermonteure.

Schwerpunkte

  • Der neue Lehrberuf Wärme‑, Kälte‑, Schall‑ und Brandschutztechnik wird mit einer festgelegten Ausbildungsdauer von drei Jahren eingerichtet.
  • Auszubildende sollen nach Abschluss ein breites Kompetenzspektrum besitzen – von Materialbeschaffung über Metall‑ und Kunststoffbearbeitung bis hin zu Sicherheits‑, Umwelt‑ und Qualitätsaspekten.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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