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Heimarbeitstarif für Kunststoffherstellung (01.05.2017)
Verordnung vom 30.05.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für Kunststoffherstellung fest: 8,36 € Stundenlohn, 10 % Zuschlag, Urlaub und Weihnachtsgeld à 8 % und gilt ab 1. Mai 2017 im gesamten Bundesgebiet.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/30/2017XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für Kunststoffherstellung fest: 8,36 € Stundenlohn, 10 % Zuschlag, Urlaub und Weihnachtsgeld à 8 % und gilt ab 1. Mai 2017 im gesamten Bundesgebiet.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Kunststoffarbeiten, die nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
  • Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,36 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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