Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für Kunststoffherstellung fest: 8,36 € Stundenlohn, 10 % Zuschlag, Urlaub und Weihnachtsgeld à 8 % und gilt ab 1. Mai 2017 im gesamten Bundesgebiet.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/30/2017XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für Kunststoffherstellung fest: 8,36 € Stundenlohn, 10 % Zuschlag, Urlaub und Weihnachtsgeld à 8 % und gilt ab 1. Mai 2017 im gesamten Bundesgebiet.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Kunststoffarbeiten, die nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,36 € berechnet.
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