Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Holzprodukten fest: Stundenlohn 8,07 €, zusätzlicher Zuschlag 10 % und Inkrafttreten am 1. Mai 2017.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/30/2017XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Holzprodukten fest: Stundenlohn 8,07 €, zusätzlicher Zuschlag 10 % und Inkrafttreten am 1. Mai 2017.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung bzw. Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte für Heimarbeiter*innen werden mit einem Stundenlohn von 8,07 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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