Section Control‑Messstreckenverordnung Wr. Neustadt – Grimmenstein (A2 Süd)
Verordnung vom 31.05.2017Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass auf definierten Abschnitten der A2 Süd zwischen Wr. Neustadt und Grimmenstein die durchschnittliche Geschwindigkeit mittels bildgebender Technik gemessen wird und die Messstellen öffentlich angekündigt werden müssen; gleichzeitig wird die frühere Version aus 2016 aufgehoben.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/31/2017XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass auf definierten Abschnitten der A2 Süd zwischen Wr. Neustadt und Grimmenstein die durchschnittliche Geschwindigkeit mittels bildgebender Technik gemessen wird und die Messstellen öffentlich angekündigt werden müssen; gleichzeitig wird die frühere Version aus 2016 aufgehoben.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Abschnitte der A2 Süd als Messstrecken, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik überwacht wird.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, um Transparenz für die Verkehrsteilnehmer zu schaffen.
Dokumente (PDFs)
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