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Lehrlingsentschädigung für Kraftfahrzeugverleihunternehmen (2017)
Verordnung vom 12.01.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2017 die monatliche Vergütung für Lehrlinge im Beruf Bürokaufmann/-frau bei Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest: 515,20 € im ersten, 736,00 € im zweiten und 1 030,30 € im dritten Lehrjahr, plus jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/12/2017XXV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2017 die monatliche Vergütung für Lehrlinge im Beruf Bürokaufmann/-frau bei Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest: 515,20 € im ersten, 736,00 € im zweiten und 1 030,30 € im dritten Lehrjahr, plus jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet und betrifft Unternehmen, die Kraftfahrzeuge ohne Fahrer vermieten.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung ist gestaffelt: 515,20 € im ersten Lehrjahr, 736,00 € im zweiten und 1 030,30 € im dritten.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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