Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2017 die monatliche Vergütung für Lehrlinge im Beruf Bürokaufmann/-frau bei Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest: 515,20 € im ersten, 736,00 € im zweiten und 1 030,30 € im dritten Lehrjahr, plus jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/12/2017XXV
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2017 die monatliche Vergütung für Lehrlinge im Beruf Bürokaufmann/-frau bei Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest: 515,20 € im ersten, 736,00 € im zweiten und 1 030,30 € im dritten Lehrjahr, plus jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet und betrifft Unternehmen, die Kraftfahrzeuge ohne Fahrer vermieten.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung ist gestaffelt: 515,20 € im ersten Lehrjahr, 736,00 € im zweiten und 1 030,30 € im dritten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.