Zusammenfassung
Die Verordnung 152/2017 passt die österreichischen Gerichtsgebühren an den Verbraucherpreisindex von März 2017 an. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. August 2017, ein einzelner Betrag erst ab dem 1. Jänner 2018.Bundesministerium für Justiz6/7/2017XXV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 152/2017 passt die österreichischen Gerichtsgebühren an den Verbraucherpreisindex von März 2017 an. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. August 2017, ein einzelner Betrag erst ab dem 1. Jänner 2018.Schwerpunkte
- Die Verordnung passt die Gerichtsgebühren an den Verbraucherpreisindex von März 2017 an.
- Der Betrag in § 21 Abs. 4 wird von 8 € auf 8,80 € erhöht.
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