Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt für einen Zeitraum von fünf Jahren (15. Juni 2017 – 14. Juni 2022) eine abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen auf der B179 bei km 36,50, um wissenschaftliche Versuche zu ermöglichen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/19/2017XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt für einen Zeitraum von fünf Jahren (15. Juni 2017 – 14. Juni 2022) eine abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen auf der B179 bei km 36,50, um wissenschaftliche Versuche zu ermöglichen.Schwerpunkte
- Erlaubt für wissenschaftliche Versuche eine abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen auf der B179 bei km 36,50.
- Die Dauer des gelben nichtblinkenden Lichts wird auf genau eine Sekunde festgelegt und das Grünlicht endet ohne vorherige Grünblinkphase.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.